Im Folgenden findest Du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Tai Chi Chuan Montabaur. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus den Vertragsunterlagen, die in Papierform ausgehändigt werden. Sprecht uns gerne an, wenn Ihr Fragen habt.
Das Kapitel I. gilt für alle Vertrags-Modelle der Tai Chi Chuan Montabaur.
Die Kapitel II.,III. und IV. gelten jeweils für das gewählte Modell - interner, Karten- oder externer Teilnehmer - bitte entsprechend weit scrollen.
Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Teilnehmer nur mit den jeweils zutreffenden AGB einverstanden inklusive der vorangestellten Kapitel Datenschutz in der Geschäftsbeziehung, Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung, Regelungen zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand, Geltungsbereich und Vertragsgegenstand.
"Beginn des Auszugs...
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tai Chi Chuan Montabaur:*21-22
*21Die Tai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur, Mobil: +4915561243272, E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de wird der Übersichtlichkeit halber an ausgewählten Stellen des Vertrages und den AGB TCCM genannt.
*22Im Rahmen der Vertrags- und Gestaltungsfreiheit verwendet die TCCM keine geschlechtsneutrale Sprache. Der Grund ist eine bessere Lesbarkeit der Texte und Informationen. An dieser Stelle sei ausdrücklich festgehalten, dass die TCCM auch bei Gebrauch der männlichen Form alle Geschlechter anspricht.
Datenschutz in der Geschäftsbeziehung:
Die AGB-Regelungen zum Datenschutz regeln, wie personenbezogene Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses des Teilnehmers mit der Tai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur, Mobil: +4915561243272, E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de verarbeitet werden.
1. Zweck der Datenverarbeitung:
Personenbezogene Daten werden zum Zweck der Durchführung des Vertragsverhältnisses (z. B. Anmeldung, Trainingsverwaltung, Teilnehmerschaft, Zahlungsabwicklung, Übermittlung von Informationen und Terminen, Buchung von Leistungen, Kündigung, Bereitstellung von Informationsmaterial) verarbeitet.
2. Rechtsgrundlagen:
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Vertragserfüllung, ggf. Einwilligung sowie gesetzlicher Pflichten.
3. Art der Daten:
Erhoben werden Kontaktdaten, Zahlungsdaten, Vertragsdaten und, soweit erforderlich, weitere notwendige Daten zur Bereitstellung der Leistung.
4. Speicherfristen:
Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Zwecke der Verarbeitung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen vorsehen.
5. Empfänger und Weitergabe:
Daten können an Dienstleister (z. B. Zahlungsdienstleister, IT-Dienstleister, Verwaltungsanbieter) weitergegeben werden, sofern diese die Daten im Auftrag schützen und verarbeiten.
6. Betroffenenrechte:
Sie haben Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit sowie Widerruf von Einwilligungen. Anfragen richten Sie an Tai Chi Chuan Montabaurwww.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur, Mobil: +4915561243272, E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de.
7. Datensicherheit:
Es werden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen (z. B. Zugriffskontrollen, analoge Datenspeicherung auf Papier).
8. Profiling:
Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
9. Datenübermittlung in Drittstaaten:
Eine Übermittlung außerhalb des EWR erfolgt nur, wenn gesetzlich erlaubt bzw. mit angemessenem Schutz (z. B. Datenschutzvereinbarungen).
10. Änderungen der Datenschutzhinweise:
Änderungen der Datenschutzhinweise werden Ihnen hiermit mitgeteilt bzw. an der geltenden Stelle veröffentlicht.
11. Kontakt zum Datenschutz:
Bei Fragen wenden Sie sich an: Tai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur, Mobil: +4915561243272, E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de.
Die Tai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur, Mobil: +4915561243272, E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de. verweist auf die aktuelle Datenschutzerklärung, die unter dem Link Webseite: www.taichichuanmontabaur.de/Datenschutz sowie als Anhang ab Seite 41 zu finden sind.
Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung:
1. Geltungsbereich:
Diese Haftungsausschluss- und Haftungsbeschränkung gilt für alle vertraglich vereinbarten Leistungen und möglichen Leistungen zwischen dem Anbieter Tai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur, Mobil: +4915561243272, E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de und dem Teilnehmer.
2. Haftung für vertragliche Leistungen, Personenschäden und Sachschäden:
Die Haftung der TCCM , ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3. Haftungsausschluss im Präsenztraining:
Die TCCM übernimmt keine Gewähr für körperliche Gesundheit oder Verletzungsfreiheit im Unterricht. Teilnehmer erklären, ihre gesundheitliche Verfassung einschätzen zu können und veranlassen bei bestehenden Erkrankungen oder Einschränkungen eine ärztliche Freigabe.
Deutliche Warnhinweise und gegebenenfalls individuelle Modifikationen erfolgen nach Bedarf; der Teilnehmer ist selbst verantwortlich für das Tragen geeigneter Kleidung, das Aufwärmen und die angemessene Teilnahme entsprechend dem eigenen Fitnesslevel.
4. Haftungsausschluss bei Dritte-Leistungen:
Sofern im Rahmen des Unterrichts Dritte (z.B. externe Dozenten, Partner) beteiligt sind, haftet die TCCM, nur insoweit, als diese vertragliche Pflichten gegenüber dem Teilnehmer erfüllt hat. Die Haftung erstreckt sich nicht auf den Anteil Dritter an der Gesamtleistung, außer es besteht ausdrückliche Mitverantwortung der TCCM.
5. Höhere Gewalt:
Ereignisse höherer Gewalt entbinden beide Parteien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht. Die Parteien einigen sich auf eine Lösung, z.B. Nachholung oder Gutschrift, soweit möglich.
6. Schutz personenbezogener Daten:
Der Umgang mit personenbezogenen Daten erfolgt gemäß Datenschutzerklärung. Hinweise zur Datensicherheit und Aufbewahrungsfristen sind dort festgelegt.
7. Nachweis und Verjährung:
Ansprüche wegen Schadensersatzes müssen innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis schriftlich geltend gemacht werden; andernfalls verjähren sie.
8. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam. Eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, wird an deren Stelle treten.
Regelungen zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand:
1. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über reguläres wöchentliches Training, Teilnahme-Karten, Workshops, Privat- und Einzelstunden, Probeeinheiten und Probestunden sowie sonstige Leistungen der Tai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur, Mobil: +4915561243272, E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de gegenüber dem Teilnehmer.
2. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters maßgeblich.
Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, bleibt der Gerichtsstand am Sitz des Anbieters unberührt.
4. Besondere Regelungen bei Online-/Präsenzleistungen:
Soweit vertragliche Ansprüche aus Online-Leistungen entstehen, gelten ergänzend die in der jeweiligen Datenschutzerklärung und der Haftungsklausel festgelegten Bestimmungen.
5. Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Geltungsbereich und Vertragsgegenstand:
a) Der gewählte Vertrag wird zwischen der Tai Chi Chuan Montabaurwww.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur, Mobil: +4915561243272, E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de und dem/den betreffenden Teilnehmer/n bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigtem/n /Vormundes geschlossen.
b) Als Vertragsgegenstand wird die Leistung in Form des Trainings von Tai Chi Chuan und ergänzenden Inhalten im Rahmen des Konzeptes der TCCM vereinbart.
c) Die AGB gelten sowohl für den Vertragsschluss zwischen Verbraucher und der TCCM als für die Beauftragung der TCCM durch Unternehmer.
d) Die Gültigkeit etwaiger AGB die durch die Teilnehmer verfasst werden, haben in diesem Vertrag keine Gültigkeit
e) Die AGB gelten für alle mit der TCCM abgeschlossenen Verträge.
f) Die AGB gelten stillschweigend auch für die Durchführung von Probeeinheiten und Probestunden, sofern der Teilnehmer vorher, seitens der TCCM, auf diese hingewiesen wurde und Zugang zu den AGB erhalten hat. Der Zugang kann über die Website, durch elektronische Zusendung oder Aushändigung erfolgen. Hatte der Teilnehmer Zugang zu den AGB gelten diese als akzeptiert und zur Kenntnis genommen, sobald die Probeeinheit bzw. Probestunde begonnen wird.
g) Die vertraglich vereinbarte Leistung, das Training durch die TCCM, wird in durch die TCCM angemieteten und bereitgestellten Räumlichkeiten, im Freien oder in Sonderfällen in den durch die Teilnehmer bzw. die Auftraggeber der TCCM bereitgestellten Räumlichkeiten erbracht.
h) Der konkrete sachliche Inhalt, die Dauer sowie Uhrzeit und Datum der Leistung richten sich nach dem gewählten Modell: A interne Teilnehmer, B Karten-Teilnehmer oder C externe Teilnehmer.
i) Die Zahlungsmodalitäten erfolgen gemäß dem gewählten Modell: A interne Teilnehmer, B Karten-Teilnehmer oder C externe Teilnehmer bzw. nach den getroffenen Regelungen des betreffenden Vertrages.
j) Die Verlängerung, Beendigung und Kündigung des Vertrages richten sich nach den für die Modelle A, B oder C zusätzlich gültigen AGB bzw. nach den getroffenen Regelungen des betreffenden Vertrages.
I. AGB gültig für alle Modelle
(A interne Teilnehmer, B Karten-Teilnehmer, C externe Teilnehmer)
1. Im Falle des Ausfalls des Betreibers ist die TCCM berechtigt, das Training durch autorisierte Vertretung zu erbringen.
2. Die Anmeldefristen für Workshops der TCCM werden von der TCCM festgelegt.
Privat- und Einzelstunden können nach Absprache gebucht werden.
Die Wahl des Mediums zur Anmeldung zu Workshops sowie Privat- und Einzelstunden obliegen der TCCM (z.B. elektronisch oder in Papierform).
Eine Stornierung der Anmeldung zu Workshops ist bis zum letzten Tag vor Ablauf der gesetzten Anmeldefrist möglich, danach besteht eine Zahlungsverpflichtung. Die Preise für Workshops richten sich gemäß der Preisliste auf Seite 39 bis 40 nach der Teilnehmerzahl. Außerdem können zum Zweck des Workshops Räumlichkeiten angemietet werden. Dementsprechend werden die Anmeldefristen in der Art gewählt, dass den Teilnehmern der ungefähre Preis für die Teilnahme innerhalb der Anmeldefrist mitgeteilt werden kann und die TCCM sowie ein etwaiger Vermieter von Räumlichkeiten Planungssicherheit hat.
Eine Stornierung der Anmeldung zu Privat- und Einzelstunden im Freien ist zwei Wochen vor der Wahrnehmung des (ersten) Termins möglich. Die Stornierung der Anmeldung zu Privat- und Einzelstunden innerhalb von, von der TCCM zu diesem Zweck angemieteten, Räumlichkeiten ist nicht möglich.
3. Probeeinheiten, Workshops, Privat- und Einzelstunden finden in der Regel im Freien statt. Für den Fall, dass Kosten für Räumlichkeiten, Anfahrt oder dergleichen anfallen, müssen diese auf die Kosten auf Seite 39 bis 40 aufgeschlagen werden. Die zusätzlichen Kosten für Räumlichkeiten, Anfahrt oder dergleichen, werden vor der Anmeldung der Teilnehmer klar kommuniziert. Für die TCCM besteht keine Verpflichtung für Probeeinheiten, Workshops, Privat- und Einzelstunden Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Wahl des Trainingsortes obliegt der TCCM.
5. Die TCCM bietet nach Absprache kostenpflichtige Probeeinheiten für Interessenten an.
Um den Fragen des Interessenten gerecht zu werden, um dem Interessenten und der TCCM die Möglichkeit zu geben sich einen Eindruck des jeweils anderen zu verschaffen und um das reguläre wöchentliche Training nicht zu stören, finden die Probeeinheiten außerhalb des regulären wöchentlichen Trainings statt.
Danach kann die TCCM dem Interessenten eine kostenfreie Probestunde im regulären wöchentlichen Training anbieten.
Die Teilnahme an einer kostenpflichtigen Probeeinheit außerhalb des regulären wöchentlichen Trainings, berechtigt nur dann zu einer kostenfreien Probestunde im regulären wöchentlichen Training, wenn im Anschluss an die kostenpflichtige Probeeinheit beiderseitiges Interesse - sowohl seitens des Interessenten als auch der TCCM besteht.
Die TCCM ist explizit berechtigt Teilnehmer nicht zur kostenfreien Probestunde im regulären wöchentlichen Training zuzulassen, wenn seitens der TCCM kein Interesse besteht oder Bedenken bestehen, den Interessenten im Rahmen der Teilnehmerschaft aufzunehmen.
Aus der Zahlung für die kostenpflichtige Probeeinheit, außerhalb des regulären wöchentlichen Trainings, seitens des Teilnehmers entsteht kein Recht an einer Probestunde, im regulären wöchentlichen Training, teilnehmen zu können.
Die TCCM behält sich das Recht vor, Interessenten, die großes Talent erkennen lassen oder einen großen Zugewinn für die Teilnehmerschaft versprechen, über die maximalen Teilnehmerzahlen hinaus als Teilnehmer anzunehmen.
Die TCCM weist ausdrücklich daraufhin, dass im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung, bei der Aufnahme von Teilnehmern keine Unterschiede bezüglich der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität gemacht werden. Die Aufnahme eines Teilnehmers über die maximalen Teilnehmerzahlen hinaus, wird lediglich am Talent und der Vorerfahrung im betreffenden Trainingsbereich des betreffenden Interessenten gemessen. Die Aufnahme eines Teilnehmers über die maximalen Teilnehmerzahlen hinaus, kann, bei Vorliegen des entsprechenden Talents und der Vorerfahrung, ausdrücklich ebenfalls auch für die im ersten Satz dieses Absatzes im Zusammenhang mit der allgemeinen Gleichbehandlung vorgenannten Menschen gelten.
Eine Einzelfallentscheidung kann durch eine Probeeinheit ergänzt werden.
7. Das Training erfolgt ausschließlich nach dem Konzept der TCCM. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht gegen die Grundsätze der TCCM zu verstoßen.
8. Bei Verstößen gegen die Grundsätze oder die AGB der TCCM behält sich die TCCM das Recht vor, das Training auszusetzen bzw. das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Bei Verstoß gegen die Grundsätze der TCCM vor Beginn des Vertrages kann die TCCM den Vertragsabschluss verweigern oder widerrufen.
9. Die TCCM hat in, durch die TCCM , angemieteten und bereitgestellten Räumlichkeiten das Hausrecht und damit das Recht bei Bedarf Teilnehmer der Räumlichkeiten zu verweisen.
10.Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld und weiteren Besitz wird keine Haftung übernommen.
11.Die Haftung der TCCM und deren Betreiber bzw. seiner Vertretung für Schäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Die Haftung der TCCM und deren Betreiber bzw. seiner Vertretung für eventuelle Trainings- bzw. Folgeschäden ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Ausgeschlossen ist auch die Haftung für Schäden infolge von Einflüssen durch Wetter, Flora oder Fauna. Hier verweisen wir auf AGB Nr. 21 und 22. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers bzw. Unterzeichners.
12.Die Zielgruppe der TCCM liegt bei einem Alter von 14 bis 50 Jahren.
Im Sinne der allgemeinen Gleichbehandlung obliegt die Annahme von Teilnehmern unter 14 oder über 50 Jahren der Einzelfallentscheidung der TCCM, die durch eine Probeeinheit ergänzt werden kann. Bei der Einzelfallentscheidung können bei jüngeren Interessenten Aspekte wie die geistige und körperliche Reife sowie bei älteren Interessenten die physische Verfassung und Bereitschaft Kampfkunst zu trainieren ausschlaggebend sein.
Durch die Aufnahme von Teilnehmern außerhalb der Alters-Zielgruppe darf das Qualitätsversprechen der TCCM gegenüber den übrigen Teilnehmern nicht beeinträchtigt werden. Das Qualitätsversprechen liegt ausdrücklich darin ein ganzheitliches Tai Chi Chuan Training anzubieten, was nach Auffassung der TCCM bedeutet, dass das System zwar aus Kampfkunst, Gesundheit und Meditation besteht, die Kampfkunst aber den vordergründigen Aspekt darstellt.
Bei Entstehen von gesundheitlichen bzw. körperlichen Einschränkungen während der Vertragslaufzeit, hat der Teilnehmer bzw. Unterzeichner erneut zu bewerten, ob die persönlichen gesundheitlichen bzw. körperlichen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind.
Bei Teilnahme mit vorhandenen gesundheitlichen bzw. körperlichen Einschränkungen wird ebenfalls keine Haftung für eventuelle Trainings- bzw. Folgeschäden übernommen.
16.Sind durch Fahrlässigkeit des Teilnehmers Schäden an sich selbst oder an anderen Teilnehmern nicht auszuschließen, kann das Vertragsverhältnis ausgesetzt bzw. fristlos gekündigt werden.
17.Die Nutzung von Mobiltelefonen während des Trainings ist untersagt. Mitgebrachte Mobiltelefone sind vor Trainingsbeginn auszuschalten. Bei zwingendem Erfordernis der Erreichbarkeit, ist dies vor Trainingsbeginn als Ausnahme mit dem Betreiber bzw. seiner Vertretung abzustimmen. Das Anfertigen von Bild, Video oder Tonaufzeichnungen im Rahmen der Aufzeichnung der eigenen Gedanken zur Unterstützung des Trainings, ist vor Beginn der Aufzeichnung als Ausnahme mit dem Betreiber bzw. seiner Vertretung abzustimmen. Bei Einwilligung der Aufzeichnung durch den Betreiber bzw. seiner Vertretung, ist sicherzustellen, dass die Rechte der anderen Trainingsteilnehmer und des Betreibers bzw. seiner Vertretung nicht verletzt werden.
18.Die TCCM ist berechtigt Bild- und Videomaterial des Trainings aufzuzeichnen und zu Werbezwecken zu nutzen. Diese Berechtigung gilt nur, sofern die Teilnehmer vorher über die Aufzeichnung und die konkrete Verwendung des Materials informiert wurden. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit der Aufzeichnung zu widersprechen und sich dieser zu entziehen.
Die Zustimmung der Teilnehmer erfolgt per Unterschrift auf einem analogen Formblatt der TCCM, auf dem Datum und Ort sowie die Uhrzeit zu der das Training beginnt, in dem das Material aufgezeichnet wird, dokumentiert werden. Für die Dauer der Nutzung des aufgezeichneten Materials, werden die Zustimmungen von der TCCM verwahrt. Die Zustimmung kann von den Teilnehmern jederzeit schriftlich per E-Mail widerrufen werden.
Bei Widerruf der Zustimmung erhält die TCCM eine Frist von einem Quartal, in der das Material aus den Werbekanälen zu entfernen ist. Für Verzögerungen, die in z.B. technischen Problemen der Betreiber entsprechender digitaler Plattformen begründet sind liegen, übernimmt die TCCM keine Haftung.
19.Die Vervielfältigung, Weiterreichung, Veröffentlichung, Nachahmung, Nutzung und dergleichen von bereitgestelltem Info-, Trainings-, Vertragsmaterial bzw. geistigem Eigentum der TCCM dürfen nur mit Zustimmung des Betreibers der TCCM erfolgen.
20.Im Training ist bequeme Kleidung zu tragen, durch die die Bewegung des Körpers nicht eingeschränkt wird.
Als Schuhwerk werden nur sportgeeignete Hallenschuhe zugelassen, die dem Fuß halt geben. Die Teilnahme in z.B. Schlappen, Sandalen oder Barfuß ist nicht gestattet. Das verwendete Schuhwerk muss sauber sein. Die Straßenschuhe sind vor dem Übungsraum auszuziehen und in das vorgesehene Schuhregal zu stellen. Anfallende Kosten für Reinigungsmaßnahmen bei Verschmutzungen durch nicht saubere Schuhe, können dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.
21.Die Auswahl der geeignetsten Kleidung für das Training im Freien liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Eine entsprechende Auswahl ist von den herrschenden Gegebenheiten wie z.B. Jahreszeit, Temperatur, Wetter usw. abhängig zu machen. Die Änderung der Gegebenheiten innerhalb des jeweiligen Tages sind dabei ebenfalls zu berücksichtigen.
22.Der Schutz gegen Einflüsse durch Flora und Fauna, wie z.B. Pollen, Zeckenbisse, Insektenstiche usw. liegt in der Verantwortung des Teilnehmers.
23.Schmuck, Uhren und dergleichen sind vor dem Training abzulegen. Für gesundheitliche Schäden durch z.B. nicht abnehmbare Piercings oder ähnlichem wird nicht gehaftet. Das Tragen von medizinisch notwendiger Ausstattung wie z.B. Brillen oder Insulinpumpen ist gestattet, für Gegenstände dieser Art wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
Die Haftung für vorgenanntes ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
24.Die bereitgestellten Räumlichkeiten sind inklusive der Einrichtung, des Geländes und der Sanitärräume sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Anfallende Kosten für Reinigungsmaßnahmen bei Verschmutzungen oder Instandsetzungen bzw. Erneuerungen bei Beschädigungen, können dem Teilnehmer in Rechnung gestellt werden.
26.Der Teilnehmer bzw. der Unterzeichner ist damit einverstanden, dass die im Anmeldeformular angegebenen oder später mündlich oder schriftlich mitgeteilten Kontaktdaten von der TCCM genutzt werden. Die Nutzung erfolgt z.B. im Rahmen der Übermittlung von Schreiben oder Informationen und ähnlichem an den Teilnehmer bzw. Unterzeichner. Die Wahl der Systeme und Anbieter zur elektronischen Kommunikation obliegt der TCCM. Für Lücken in der Datensicherheit der verwendeten Systeme und Anbieter wird keine Haftung übernommen.
27.Die AGB gelten für die wählbaren Modelle: A interne Teilnehmer, B Karten-Teilnehmer oder C externe Teilnehmer, mit Ihrem jeweiligen konkreten sachlichen Inhalt, der Dauer sowie Uhrzeit und Datum der Leistung sowie für die in den AGB Nr. 4 und 5 genannten Probeeinheiten und Probestunden.
28.Die AGB gelten in ihrer aktuellen Fassung zum Vertragsschluss.
Aktualisierungen der AGB werden rechtzeitig vor Quartalsbeginn schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben und werden damit für alle Verträge gültig. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit nach Bekanntgabe einer Änderung der AGB den laufenden Vertrag zu kündigen, auch wenn eine eigentlich vertraglich geregelte Kündigungsfrist bereits abgelaufen ist. Für die Kündigung des Vertrages, für den dementsprechend die geänderten AGB gelten würden, gilt ab dem Tag der Bekanntgabe der geänderten AGB wiederum die oben genannte eigentlich vertraglich geregelte Kündigungsfrist.
29.Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
II. AGB zusätzlich gültig für Modell A für interne Teilnehmer
Definition des Modell A für interne Teilnehmer:
Durch den Vertrag im Modell A für interne Teilnehmer entsteht eine interne Teilnehmerschaft bei der TCCM. Die Teilnehmerschaft ermöglicht dem internen Teilnehmer die Teilnahme am regulären wöchentlichen Training der TCCM, das unter dem Punkt „Training“ auf Seite 4 gewählt wird. Bei Abschluss des Vertrages werden dem internen Teilnehmer Rabatte für die Erstlaufzeit gewährt. Außerdem werden dem internen Teilnehmer Rabatte auf die Workshops der TCCM und die Buchung des Zugangs zum Online-Info-Material der TCCM gewährt. Die interne Teilnehmerschaft ermöglicht außerdem die Buchung von Privat- und Einzelstunden bei der TCCM.
30. Der Teilnehmer bzw. der Unterzeichner verpflichtet sich zur Zahlung der anfallenden Beiträge. Für das reguläre wöchentliche Training sind die Beiträge monatlich per Überweisung an dieTai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur,
Mobil: +4915561243272,
E-Mail: info@taichichuanmontabaur.dezu bezahlen. Die Zahlungen werden jeweils zum Ersten eines jeden Monats fällig. Alle Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Schuld verrechnet. Für die Beiträge zum regulären wöchentlichen Training werden nur Zahlungen per Überweisung an die Bankverbindung auf Seite 4 akzeptiert.
Eine Stornierung des Teilnahmevertrages ist nur vor Beginn des für die vereinbarte Laufzeit ersten planmäßigen regulären wöchentlichen Trainings möglich.
31. Die TCCM behält sich das Recht auf eine Preiserhöhung für die in der internen Teilnehmerschaft möglichen Leistungen, das bedeutet das reguläre wöchentliche Training, Workshops für interne Teilnehmer, Privat- oder Einzelstunden sowie der Zugang zum Online-Info-Material, vor. Diese wird rechtzeitig vor Quartalsbeginn schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben.
Die Preise richten sich immer nach der aktuell geltenden Preisliste der TCCM.
Sollte eine Preiserhöhung der oben genannten Leistungen seitens der TCCM nicht rechtzeitig vor Quartalsbeginn bekannt gegeben werden (können), erhält der Teilnehmer das Recht auf außerordentliche Kündigung.
32. Die Vertragslaufzeit beträgt regulär ein Quartal. Beim Abschluss des Erstvertrages kann, in Verbindung mit einem Rabatt, eine Erstvertragslaufzeit von einem Halbjahr bzw. einem ganzen Jahr vereinbart werden. Jeder Vertrag (reguläre oder rabattierte Erstverträge) verlängert sich automatisch mit Ablauf des letzten Vertragsquartals um ein weiteres Quartal. Bereits automatisch verlängerte Verträge, verlängern sich ebenfalls fortlaufend automatisch um ein weiteres Quartal.
33. Das Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Quartalsende bzw. zum Ende des letzten Quartals der Vertragslaufzeit per E-Mail beiderseitig kündbar. Dies muss unter Angabe der Teilnehmernummer auf Seite 4 erfolgen.
34. Beim Wechsel von einer rabattierten Erstvertragslaufzeit in eine Folgelaufzeit hat der Teilnehmer bzw. Unterzeichner die Überweisung unaufgefordert entsprechend den vertraglichen Beiträgen anzupassen.
35. Der Teilnehmer legt sich auf Seite 4 auf eines der angebotenen Trainings fest. Sollten die übrigen Trainings nicht vollständig gefüllt sein, ist es dem Teilnehmer möglich zusätzlich auch an anderen Trainings teilzunehmen. Sobald die weiteren Trainings gefüllt sind, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren Trainings nicht mehr.
Ist das Training, auf das der Teilnehmer sich festgelegt hat, nicht vollständig gefüllt, wird anderen Teilnehmern ebenso die Möglichkeit gegeben an diesem Training teilzunehmen.
Änderungen des gewählten Trainings können durch mündliche Absprache vorgenommen werden.
36. Die regulären wöchentlichen Trainings werden fortlaufend angeboten. Planmäßige Trainings- und Ferientermine sowie planmäßiger Trainingsausfall werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Auswahl des Mediums zur Übermittlung der Information obliegt dem der TCCM - sie kann nach Bedarf sowohl schriftlich, mündlich oder elektronisch übermittelt werden.
37. Die TCCM behält sich das Recht vor, Änderungen von Ort und Zeit des Trainings sowie des Konzepts vorzunehmen. Ort und Zeit richten sich nach dem aktuellen Trainingsangebot der TCCM. Änderungen erfolgen jeweils zum Beginn eines neuen Quartals und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
38. Da der Betrieb der TCCM im Nebenerwerb des Betreibers erfolgt, kann die hauptsächliche staatsdienstliche Tätigkeit dem Training, im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, vorangestellt werden. Die dienstlichen Erfordernisse haben Vorrang gegenüber dem Training.
39. Planmäßige Schließzeiten können sich nach den Ferienzeiten bzw. dem dienstlichen Urlaub des Betreibers richten.
40. Bei unplanmäßigen totalen Ausfällen des wöchentlichen Trainings, von Workshops sowie von Privat- und Einzelstunden obliegt es der TCCM zu entscheiden, in welcher Art und Weise Ausgleich geschaffen wird. Die Wahl des Mediums zur Übermittlung der Information über den totalen Trainingsausfall obliegt der TCCM.
41. Die bezahlten Beiträge berechtigen den Teilnehmer die in AGB Nr. 42 definierte Leistung abzurufen.
42. Die erworbene Leistung umfasst die Teilnahme am regulären wöchentlichen Training der TCCM, sowie die Möglichkeit Workshops, Privat- und Einzelstunden sowie den Zugang zum Online-Info-Material der TCCM gemäß der gültigen Preisliste zu buchen. Durch die interne Teilnehmerschaft werden dem Teilnehmer Vergünstigungen bei Workshops sowie dem Zugang zum Online-Info-Material der TCCM ermöglicht.
Die Stornierung von Anmeldungen für Workshops ist nur bis zur von der TCCM festgelegten Anmeldefrist möglich, mit Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr.
Die Stornierung von Privat- und Einzelstunden ist vor dem abrufen der gebuchten Leistung möglich
43. Workshops bzw. weitere Angebote der TCCM werden vorab in bar oder per Überweisung entrichtet. Dafür gilt die angehängte Kostenübersicht auf Seite 39 bis 40.
44. Die Teilnehmerschaft als interner Teilnehmer, berechtigt den Teilnehmer, den Zugang zum Online-Info-Material zu buchen. Für den Zugang ist eine E-Mail-Adresse des Teilnehmers erforderlich. Die Breitstellungsgebühr richtet sich nach der aktuellen Preisliste. Die Buchung kann mündlich erfolgen und ist nach Zahlungseigang wirksam. Vor erfolgtem Zahlungseingang ist die Buchung stornierbar.
III. AGB zusätzlich gültig für Modell B für Karten-Teilnehmer
Definition des Modell B für Karten-Teilnehmer:
Durch den Vertrag im Modell B für Karten-Teilnehmer entsteht eine Karten-Teilnehmerschaft bei der TCCM. Die Teilnehmerschaft ermöglicht dem Karten-Teilnehmer die Teilnahme am regulären wöchentlichen Training der TCCM, das unter dem Punkt „Training“ auf Seite 8 gewählt wird. Dabei kann nur die unter dem Punkt „Karte“ gewählte Menge an Trainingseinheiten, in der entsprechenden Laufzeit besucht werden. Bei der Karte (auch der Geschenk-Karte) handelt es sich um eine virtuelle, nicht physisch vorhandene Karte, die mit Abschluss des Vertrages erworben wird. Der Nachweis wird über ein Blatt zum Abzeichnen geführt (Seite 11), das bei Vertragsschluss bzw. erneutem Kauf einer Teilnehmer-Karte von der TCCM ausgehändigt wird. Die Karten-Teilnehmerschaft ermöglicht, bei vorliegender Teilnehmer-Karte, außerdem die Buchung von Workshops, des Zugangs zum Online-Info-Material der TCCM und von Privat- und Einzelstunden bei der TCCM.
Eine Teilnehmer-Karte kann als Geschenk erworben werden. Der Vertrag wird zunächst mit dem Schenkenden geschlossen, der den Vertrag auf Seite 10 unterschreibt. Die Zahlungsverpflichtung liegt beim Schenkenden. Bei Übergabe an den Beschenkten geht der Vertrag auf diesen Beschenkten über, der unter dem Punkt „Teilnehmer“ auf Seite 7 seine persönlichen Daten ergänzt und den Vertrag auf Seite 10 unterschreibt. Der ausgefüllte und unterschriebene Vertrag ist vom Teilnehmer vor dem ersten Training der TCCM auszuhändigen.
45. Der Teilnehmer bzw. der Unterzeichner verpflichtet sich zur Zahlung der anfallenden Gebühr auf Seite 6. Die Gebühr wird vor Beginn des Trainings per Überweisung an die auf Seite 6 angegebene Bankverbindung der
Tai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur,
Mobil: +4915561243272,
E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de bezahlt. Alle Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Schuld verrechnet.
46. Die TCCM behält sich das Recht auf eine Preiserhöhung für die in der Karten-Teilnehmerschaft möglichen Leistungen, das bedeutet das reguläre wöchentliche Training in der auf Seite 9 vereinbarten Menge der Trainingseinheiten, Workshops für interne Teilnehmer, Privat- oder Einzelstunden sowie der Zugang zum Online-Info-Material, vor. Diese wird rechtzeitig vor Quartalsbeginn schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben.
Die Preise richten sich immer nach der aktuell geltenden Preisliste der TCCM.
Sollte eine Preiserhöhung der oben genannten Leistungen seitens der TCCM nicht rechtzeitig vor Quartalsbeginn bekannt gegeben werden (können), erhält der Teilnehmer das Recht auf außerordentliche Kündigung.
47. Beim Kauf einer Geschenk-Karte gelten die AGB Kapitel I und III zunächst für den Schenkenden.
Insbesondere die Zahlungsverpflichtung aus AGB Nr. 45 liegt beim Schenkenden. Die Geschenkkarte wird ausgehändigt, sobald die Zahlung erfolgt ist.
Der Beschenkte kann erst am Training teilnehmen, wenn die entsprechenden Angaben im Vertrag ergänzt wurden und der Vertrag unterschrieben, das bedeutet unter Einverständnis-Erklärung mit den AGB, bei der TCCM abgegeben wurde. Mit Unterschrift des Beschenkten geht der Vertrag und die AGB auf diesen über.
Bezahlte Geschenkkarten können nicht zurückgegeben werden.
Im Falle der Beibehaltung des Vertrages auf Seite 7, können von demselben Beschenkten erneut Teilnehmer-Karten bestellt werden.
48. Die Vertragslaufzeit und die Gültigkeit der Teilnehmer-Karte*23 betragen die auf Seite 9 gewählte Dauer von einem Quartal, Halbjahr oder Jahr mit den entsprechenden Einheiten*24. Der Vertrag endet mit der Durchführung der letzten Einheit auf der Teilnehmer-Karte oder dem Verfall der Teilnehmer-Karte. Die Teilnehmer-Karte verfällt inklusive übriger Einheiten, mit Ablauf der auf Seite 9 gewählten Dauer von einem Quartal, Halbjahr oder Jahr. Eine Rückzahlung verfallener Einheiten ist nicht möglich.
*23Bei der Karte handelt es sich um eine virtuelle nicht physisch vorhandene Karte. Der Nachweis wird über ein Blatt zum Abzeichnen geführt.
*24In einer Einheit sind entweder das Früh- oder Spättraining von 18:00-19:30 bzw. 19:45-21:15, à 1,5 Zeitstunden enthalten.
49. Die erste Einheit kann ab dem Monatsersten des auf Seite 8 gewählten Startdatums besucht werden.
50. Die Zahlung erfolgt vor Beginn der ersten Einheit. Das Formblatt zum Nachweis der geleisteten Einheiten wird bei der ersten Einheit ausgehändigt.
51. Ein Rücktritt von bereits bezahlten Teilnehmer-Karten ist nicht möglich.
52. Im Falle der Beibehaltung des Vertrages auf Seite 10, läuft der Vertrag auf unbegrenzte Zeit, wobei weiterhin die AGB für Karten-Teilnehmer gelten. Der Vertrag kann beiderseitig jederzeit per E-Mail gekündigt werden. Bei Kündigung des Vertrages behalten bereits gekaufte Teilnehmer-Karten Ihre Gültigkeit. Eine Auszahlung übriger Einheiten auf der Teilnehmer-Karte ist nicht möglich.
Im Falle der Beibehaltung des Vertrages auf Seite 10 behält sich die TCCM das Recht auf eine Preiserhöhung für die in der Karten-Teilnehmerschaft möglichen Leistungen, das bedeutet Teilnehmer-Karten, Workshops für interne Teilnehmer, Privat- oder Einzelstunden sowie der Zugang zum Online-Info-Material, vor. Diese wird rechtzeitig vor Quartalsbeginn schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben.
Bereits erworbene Leistungen im Rahmen der Karten-Teilnehmerschaft, das bedeutet Teilnehmer-Karten, Workshops, Privat- oder Einzelstunden, bleiben von Preiserhöhungen unberührt.
Im Falle der Beibehaltung des Vertrages auf Seite 10, ist das Recht des Teilnehmers auf außerordentliche Kündigung, sofern der Vertrag durch die Zustimmung auf Seite 10 beibehalten wurde, durch die in Absatz 1 dieser AGB Nr. 52 genannte Möglichkeit den Vertrag jederzeit zu kündigen abgedeckt.
53. Weitere Teilnehmer-Karten können per E-Mail unter Angabe der gewünschten Laufzeit und des Start-Quartals aus Seite 8 und 9 nachbestellt werden. Dabei gelten weiterhin die AGB.
54. Der Teilnehmer legt sich auf Seite 8 und auf eines der angebotenen Trainings fest. Sollten die übrigen Trainings nicht vollständig besucht sein, ist es dem Teilnehmer möglich zusätzlich auch an anderen Trainings teilzunehmen. Sobald die weiteren Trainings vollständig besucht sind, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an weiteren Trainings nicht mehr.
Ist das Training auf das der Teilnehmer sich festgelegt hat nicht vollständig gefüllt, wird anderen Teilnehmern ebenso die Möglichkeit gegeben an diesem Training teilzunehmen.
Änderungen des gewählten Trainings können durch mündliche Absprache vorgenommen werden.
55. Die regulären wöchentlichen Trainings werden fortlaufend angeboten. Planmäßige Trainings- und Ferientermine sowie planmäßiger Trainingsausfall werden rechtzeitig mitgeteilt. Die Auswahl des Mediums zur Übermittlung der Information obliegt dem der TCCM - sie kann nach Bedarf sowohl schriftlich, mündlich oder elektronisch übermittelt werden.
56. Die TCCM behält sich das Recht vor, Änderungen von Ort und Zeit des Trainings sowie des Konzepts vorzunehmen. Ort und Zeit richten sich nach dem aktuellen Trainingsangebot der TCCM. Änderungen erfolgen jeweils zum Beginn eines neuen Quartals und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
57. Da der Betrieb der TCCM im Nebenerwerb des Betreibers erfolgt, kann die hauptsächliche staatsdienstliche Tätigkeit dem Training, im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, vorangestellt werden. Die dienstlichen Erfordernisse haben Vorrang gegenüber dem Training.
58. Planmäßige Schließzeiten können sich nach den Ferienzeiten bzw. dem dienstlichen Urlaub des Betreibers richten.
59. Bei unplanmäßigen totalen Ausfällen des wöchentlichen Trainings, von Workshops sowie von Privat- und Einzelstunden obliegt es der TCCM zu entscheiden, in welcher Art und Weise Ausgleich geschaffen wird. Die Wahl des Mediums zur Übermittlung der Information über den totalen Trainingsausfall obliegt der TCCM.
60. Die bezahlten Beiträge berechtigen den Teilnehmer die in AGB Nr. 61 definierte Leistung abzurufen.
61. Die erworbene Leistung umfasst die Teilnahme am regulären wöchentlichen Training der TCCM. Die Teilnahme am regulären wöchentlichen Training der TCCM, ist nur in der auf Seite 9 gewählten Menge an Trainingseinheiten, in der entsprechenden Laufzeit der Teilnehmer-Karte, möglich und bei Vorliegen einer gültigen Teilnehmer-Karte. Außerdem umfasst die erworbene Leistung die Möglichkeit Workshops, Privat- und Einzelstunden sowie den Zugang zum Online-Info-Material der TCCM gemäß der gültigen Preisliste zu buchen.
62. Die Teilnehmerschaft als Karten-Teilnehmer, berechtigt den Teilnehmer, den Zugang zum Online-Info-Material zu buchen, sofern der Karten-Teilnehmer mindestens einmal eine Jahres-Teilnehmer-Karte erworben hat. Für den Zugang ist eine E-Mail-Adresse des Teilnehmers erforderlich. Der Preis für die Jahres-Teilnehmer-Karte sowie die Breitstellungsgebühr für das Online-Info-Material richten sich nach der aktuellen Preisliste. Die Buchung kann mündlich erfolgen und ist nach Zahlungseingang wirksam. Vor erfolgtem Zahlungseingang ist die Buchung stornierbar.
IV. AGB zusätzlich gültig für Modell C für externe Teilnehmer
Definition des Modell C für externe Teilnehmer:
Durch den Vertrag im Modell C für externe Teilnehmer entsteht eine externe Teilnehmerschaft bei der TCCM. Die Teilnehmerschaft ermöglicht dem/den externen Teilnehmer/n die Teilnahme an Workshops der TCCM (intern und extern gemischt / oder ausschließlich extern). Die externe Teilnehmerschaft ermöglicht außerdem die Buchung von Privat- und Einzelstunden bei der TCCM. Die Teilnahme am regulären wöchentlichen Training und die Buchung des Online-Info-Materials sind nicht möglich.
63. Der Teilnehmer bzw. der Unterzeichner verpflichtet sich zur Zahlung der anfallenden Gebühr auf Seite 9. Die Gebühr ist vor Beginn des Trainings in bar oder per Überweisung an die auf Seite 10 angegebene Bankverbindung derTai Chi Chuan Montabaur www.taichichuanmontabaur.de, vertreten durch: Florian Knopp, Stauffenbergallee 24, 56410 Montabaur,
Mobil: +4915561243272,
E-Mail: info@taichichuanmontabaur.de
zu entrichten. Alle Zahlungen werden grundsätzlich mit der ältesten Schuld verrechnet. Bei mehreren Terminen in Folge, wird die jeweilige Gebühr vor der jeweiligen Einheit entrichtet.
64. Die TCCM behält sich das Recht auf eine Preiserhöhung für die in der internen Teilnehmerschaft möglichen Leistungen, das bedeutet Workshops für externe Teilnehmer sowie Privat- oder Einzelstunden, vor. Diese wird rechtzeitig vor Quartalsbeginn schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben.
Die Preise richten sich immer nach der aktuell geltenden Preisliste der TCCM.
Sollte eine Preiserhöhung der oben genannten Leistungen seitens der TCCM nicht rechtzeitig vor Quartalsbeginn bekannt gegeben werden (können), erhält der Teilnehmer das Recht auf außerordentliche Kündigung.
65. Die Vertragslaufzeit beläuft sich auf das auf Seite 13 genannte Datum und die dort genannte Dauer. Der Vertrag endet mit der Durchführung der auf Seite 13 vereinbarten Trainingseinheit. Bei mehreren Terminen in Folge endet der Vertrag mit der Durchführung der letzten vereinbarten Trainingseinheit.
66. Im Falle der Beibehaltung des Vertrages auf Seite 14, läuft der Vertrag auf unbegrenzte Zeit. Der Vertrag kann beiderseitig jederzeit per E-Mail, unter Angabe des Betreffs aus dem Punkt „Zahlung“ auf Seite 13 gekündigt werden. Bei Kündigung des Vertrages müssen bei bereits vereinbarten Terminen die geltenden AGB weiterhin erfüllt werden.
Im Falle der Beibehaltung des Vertrages auf Seite 14 behält sich die TCCM das Recht auf eine Preiserhöhung für die in der externen Teilnehmerschaft möglichen Leistungen, das bedeutet Workshops für externe Teilnehmer sowie Privat- oder Einzelstunden, vor. Diese wird rechtzeitig vor Quartalsbeginn schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben.
Bereits erworbene Leistungen im Rahmen der externen Teilnehmerschaft, das bedeutet Workshops sowie Privat- oder Einzelstunden, bleiben von Preiserhöhungen unberührt.
Im Falle der Beibehaltung des Vertrages auf Seite 14, ist das Recht des Teilnehmers auf außerordentliche Kündigung, sofern der Vertrag durch die Zustimmung auf Seite 14 beibehalten wurde, durch die in Absatz 1 dieser AGB Nr. 66 genannten Möglichkeit den Vertrag jederzeit zu kündigen abgedeckt.
67. Da der Betrieb der TCCM im Nebenerwerb des Betreibers erfolgt, kann die hauptsächliche staatsdienstliche Tätigkeit dem Training, im Rahmen der dienstlichen Erfordernisse, vorangestellt werden. Die dienstlichen Erfordernisse haben Vorrang gegenüber dem Training.
Dementsprechend können bei Bedarf vereinbarte Termine in Ort, Datum und Uhrzeit verlegt werden. Dies geschieht nur in Absprache mit dem Teilnehmer / den Teilnehmern.
68. Die bezahlten Beiträge berechtigen den Teilnehmer die in AGB Nr. 69 definierte Leistung abzurufen.
69. Die erworbene Leistung umfasst die Teilnahme an der auf Seite 13, unter dem Punkt „Über“, vereinbarten Trainingseinheit.
Im Falle der Beibehaltung des Vertrages auf Seite 14 hat der externe Teilnehmer die Möglichkeit Workshops für externe sowie Privat- und Einzelstunden gemäß der gültigen Preisliste zu buchen.
70. Bei unplanmäßigen totalen Ausfällen der erworbenen Leistung obliegt es der TCCM zu entscheiden, in welcher Art und Weise Ausgleich geschaffen wird. Die Wahl des Mediums zur Übermittlung der Information über den totalen Trainingsausfall obliegt der TCCM.
71. Zur Vereinfachung der Buchung von Leistungen von Gruppen externer Teilnehmer, besteht die Möglichkeit die Anmeldung von Gruppen von externen Teilnehmern über die Zusatztabelle für Gruppen vorzunehmen. Damit entsteht für jeden externen Teilnehmer der betreffenden Gruppe ein gesonderter Vertrag.
Bei Gruppenanmeldungen von externen Teilnehmern füllt der externe Teilnehmer, der von der Gruppe der externen Teilnehmer zum Ansprechpartner der Gruppe der externen Teilnehmer bestimmt wurde den eigentlichen Vertrag für externe Teilnehmer aus.
Die weiteren externen Teilnehmer, der Gruppe von externen Teilnehmern, ausgenommen der externe Teilnehmer, der als Ansprechpartner der Gruppe von externen Teilnehmern bestimmt wurde, füllen die Zusatztabelle für Gruppen externer Teilnehmer aus.
Mit der/den in der Zusatztabelle für Gruppen externer Teilnehmer zu leistenden Unterschrift / Unterschriften wird die Richtigkeit der Angaben bestätigt. Außerdem wird bestätigt, dass der / die Unterzeichner die Möglichkeit hatte / hatten die Vertragsunterlagen inklusive der zutreffenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die im Punkt „AGB“ auf Seite 13 verwiesen wird, Grundsätze und Preisliste der TCCM zu lesen und Rückfragen zu stellen. Der / Die Unterzeichner bestätigt / bestätigen, dass er / sie auf eigene Verantwortung die persönliche gesundheitliche bzw. körperliche Eignung des Teilnehmers / der Teilnehmer vor Vertragsschluss mit positivem Ergebnis bewertet hat / haben.
Durch Ankreuzen in der Spalte „Vertrag beibehalten“, können die weiteren externen Teilnehmer den Vertrag beibehalten, wobei der Absatz 1 unter der Überschrift „Vertrag beibehalten“ auf Seite 14 gilt.
Die im Punkt „Gebühr“ auf Seite 13 eingetragene Gebühr gilt bei Anmeldung von Gruppen externer Teilnehmer pro Person. Die Zahlung erfolgt wie im Punkt „Zahlung“ angegeben. Bei der Zahlung bestehen die Möglichkeiten, dass der Ansprechpartner der Gruppe externer Teilnehmer eine Sammelzahlung für die gesamte Gruppe externer Teilnehmer vornimmt oder, dass die einzelnen Gruppenmitglieder der Gruppe externer Teilnehmer jeweilige Zahlungen vornehmen. Alle Zahlungen müssen unter Angabe des Betreffs aus dem Punkt „Zahlung“ auf Seite 13 erfolgen, das bedeutet unter Angabe des Namens des von der Gruppe bestimmten Ansprechpartners und des Datums der (ersten) gebuchten Einheit.
Die gesonderten Verträge der einzelnen externen Teilnehmer der Gruppe externer Teilnehmer müssen jeweils einzeln gekündigt werden. Die Kündigung kann jederzeit per E-Mail unter Angabe des Betreffs aus dem Punkt „Zahlung“ auf Seite 13 und der Angabe des Namens des kündigenden externen Teilnehmers erfolgen.
...Ende des Auszugs"
